> Ich bin mir unsicher, ob die markierten Begriff groß oder klein
> zu schreiben sind:
> In § 10 werden die Tathandlungen e/Erlangen, z/Zweckentfremden
> sowie w/Weitergeben beschrieben.
Das hatten Vollprofi und - sicherheitshalber - auch noch einmal ich im Originalthread, in dem du auch gerne hättest bleiben können, bereits klipp und klar beantwortet: Appositionen bestehen aus Substantiven und die schreibt man im Deutschen groß!