> Das liegt bei einer Information vor, die sich auf Regelverstöße,
> unabhängig davon, ob sitten- oder gesetzeswidriger Art, bezieht.
Es ist immer unschön, ein einzelnes Wort am Ende des Matrixsatzes verwaist nach einem Nebensatz herumstehen zu lassen. Da ist eine Ausklammerung des Nebensatzes zu bevorzuhgen:
Das liegt bei einer Information vor, die sich auf Regelverstöße bezieht, unabhängig davon (,) ob (sie) sitten- oder gesetzeswidrig(er Art) (sind).
Vgl. § 74 E1(2)