Denksport.
Ich suche nach einem Wort das folgendes beschreibt:
Dem Verkäufer ist es verboten die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu verkürzen. Dem Käufer ist es aber nicht verboten, dem Kunden freiwillig eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Frist zu gewähren.
Wie nennt man etwas, wo man obere Restriktionen zwar einhalten muss, untere aber verändern kann.
Viele Grüße