> Dein Wiederkäuen der amtlichen Regelung hilft aber hier auch
> nicht, denn darin ist keine Begründung für diese letztlich
> willkürliche Kommasetzung bzw. -nichtsetzung enthalten.
Willkürlich ist die Kommasetzung nicht.
Das Komma ist die Alternative zu „und“ (bzw. auch zum Bindewort „oder“). Wenn ein „und“ steht, steht kein Komma.
Nebensätze (und „um—zu—Infinitive“) werden vom Hauptsatz mit Komma abgetrennt.
Wenn sie mit „normalen“ Satzgliedern (nicht mit „Gliedsätzen“) verbunden sind, werden bei Vorliegen eines „und“ (und meinetwegen auch eines „oder“) zwischen diesen beiden Bestandteilen des Satzes keine Kommas gesetzt.
Ist doch ganz einfach und logisch.
Gruß
Pumene