> Ob du hier nur das Verb im Nebensatz ersten Grades oder auch das
> Verb im Nebensatz zweiten Grades in den Konjunktiv 2 setzt,
> hängt davon ab, ob du dich auch von beidem distanzieren willst.
> Bezweifelst du nur die Aussage der Zeugin, dass sie tatsächlich
> Augen- und nicht nur Knallzeugin des Unfalls war, oder zweifelst
> du auch daran, ob überhaupt ein Unfall stattgefunden hat?
Lieber Gernot,
der K. II wurde hier vom TE doch gar nicht verwendet! Es geht schließlich um die indirekte Rede, welche bekanntlich primär den K. I erfordert.