> Und wenn es um eine Person geht, eine verehrte, begehrte,
> nachgerade heiliggesprochene - dann vielleicht doch
> "Eine"?
https://gfds.de/der-eine-der-andere-gross-kleinschreibung-von/
Diese Klausel sozusagen ist bei der Revision des neuen Regelwerks erweitert und, etwas unbestimmt belassen, auf Fälle wie die einen – die anderen ausgedehnt worden. Jetzt werden im amtlichen Regelwerk aus dem Jahr 2006 unter § 58 E4 folgende Muster genannt: Sie strebte etwas ganz Anderes an. Die Einen sagen dies, die Anderen das.
Gruß
Pumene