Dass man mehrteilige Substantivierungen zusammen schreibt, bedeutet noch lange nicht, dass man diese Verben auch zusammen schreibt.
https://www.korrekturen.de/regelwerk/getrennt-_und_zusammenschreibung3.shtml
Substantiv
§ 37 Substantive, Adjektive, Verbstämme, Pronomen oder Partikeln können mit Substantiven Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie ebenso wie mehrteilige Substantivierungen zusammen.
(2) Mehrteilige Substantivierungen, zum Beispiel:
das Holzholen, das Inkrafttreten; der Kehraus, das Stelldichein, das Vergissmeinnicht
Gruß
Pumene
4. Zusammensetzungen von Substantiven mit anderen Wörtern
Zusammensetzungen von Substantiven mit anderen Wörtern werden groß- und zusammengeschrieben, wenn sie insgesamt substantivisch ( als Substantivierung) gebraucht werden.
Beispiele: das Suppengrün (Substantiv + Adjektiv), das Tennisspielen (Substantiv + Verb)
Wenn der letzte Bestandteil ein Substantiv ist, dann liegt immer auch insgesamt ein Substantiv vor. Andere Bestandteile können dabei anderen Wortformen entstammen (Adjektiv, Verbstamm, Präposition, Partikel, Eigenname).
Beispiele: Gelbwurst (Adjektiv + Substantiv), Schwimmbrille (Verbstamm + Substantiv)
Wenn der letzte Bestandteil kein Substantiv ist, dann wird trotzdem zusammen- und großgeschrieben, wenn insgesamt eine substantivisch gebrauchte Verbindung vorliegt. Häufig weist ein bestimmter Artikel auf diesen substantivischen Gebrauch hin.
Beispiele: das Kartenspielen (Substantiv + Verb), das Menschenmögliche (Substantiv + Adjektiv), das Stelldichein (Verb + Pronomen + Adverb)
Wenn dies nicht der Fall ist, kann man die Substantivierung durch das probeweise Einsetzen eines Artikels erkennen.
Probe: So lange dauert es nicht mehr und (das) Kartenspielen ist ein toller Zeitvertreib.