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Re: Kommasetzung
Autor:Spalter Weinmeyer
Datum: So, 15.11.2020, 19:16
Antwort auf: Kommasetzung (Murksi)

Alternative:

Dieser Coupon berechtigt einmalig zu einer um 15 % vergünstigten Inanspruchnahme einer Kanzleileistung.

Doch auch diese Formulierung - so muss ich leider konstatieren - erinnert fatal an den verschwurbelten Kanzleistil, welcher im Deutschen in einigen Behörden (und eben auch Kanzleien) immer noch gang und gäbe ist.

Es ist ja eigentlich der Preis reduziert, nicht die Inanspruchnahme!

Wie wär's stattdessen damit:

Dieser Coupon berechtigt einmalig dazu, eine Leistung unserer Kanzlei 15 Prozent günstiger in Anspruch zu nehmen.

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Murksi -- Sonntag, 15.11.2020, 17:33
Re: Kommasetzung
Gernot Back -- Sonntag, 15.11.2020, 18:31
Re: Kommasetzung
Spalter Weinmeyer -- Sonntag, 15.11.2020, 19:16
Re: Kommasetzung
Murksi -- Montag, 16.11.2020, 10:21