Alternative:
Dieser Coupon berechtigt einmalig zu einer um 15 % vergünstigten Inanspruchnahme einer Kanzleileistung.
Doch auch diese Formulierung - so muss ich leider konstatieren - erinnert fatal an den verschwurbelten Kanzleistil, welcher im Deutschen in einigen Behörden (und eben auch Kanzleien) immer noch gang und gäbe ist.
Es ist ja eigentlich der Preis reduziert, nicht die Inanspruchnahme!
Wie wär's stattdessen damit:
Dieser Coupon berechtigt einmalig dazu, eine Leistung unserer Kanzlei 15 Prozent günstiger in Anspruch zu nehmen.