> Rechtliche Grenzen findet diese Regelung bei der Ablehnung einer
> Patienten-Behandlung trotz ausreichender/n Behandlungsplätze(n).
> Hallo, ist hier der Genitiv richtig?
Bei der Präposition trotz ist im Schriftlichen der Genitiv erste Wahl, solange er als solcher erkennbar ist (was durch die Adjektivendung hier der Fall ist) und nicht weitere attributive Genitive davon abhängen (was hier nicht der Fall ist).