Hallo. Ist nachfolgend die Kommasetzung korrekt? Müsste das eingeklammerte Komma gestrichen werden?
Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II sind alle Einnahmen hinzuziehen(,) abzüglich der genannten Absetzbeträge nach § 11b SGB II sowie Einnahmen, die unter § 11c SGB II fallen.
Viele Grüße