> 1.
> Die Veranstaltung findet von 13:00 – 22:00 Uhr statt.
Nein
> Die Veranstaltung findet von 13:00 bis 22:00 Uhr statt.
Ja
https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/rechtschreibung/schraegstrich-bis-strich/
Eine wichtige Ausnahme gibt es beim „bis“-Strich. Wenn das Wort „bis“ in Verbindung mit „von“ gebraucht wird, darf es nicht verwendet werden. Eine Formulierung wie „Wir haben geöffnet von 9 – 17 Uhr.“ ist also unzulässig, es muss heißen: „Wir haben geöffnet von 9 bis 17 Uhr.“. Möglich ist dagegen: „Unsere Öffnungszeiten: 9 – 17 Uhr.“
Gruß
Pumene
> die Art. 1 bis 3 der Richtlinie 98/59/EG
korrekt kommt mir das auf jeden Fall vor ...