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Re: Komma
Autor:Pumene
Datum: Di, 09.02.2021, 23:00
Antwort auf: Re: Komma (Spalter Weinmeyer)

Dürfen darf mans wohl:

https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/rechtschreibung/komma-und-nebensatz/

Beim verkürzten Nebensatz entscheiden Sie selbst

In der Alltagssprache treten oft sogenannte formelhaft gebrauchte verkürzte Nebensätze auf. Das sind Nebensätze, die eigentlich unvollständig sind, die sich aber durch häufige Verwendung als übliche Formulierungen etabliert haben. Hier ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie ein Komma setzen. Beispiele für solche formelhaften Verkürzungen sind die Ausdrücke „wenn möglich“ oder „wie üblich“ in den folgenden Sätzen:

„Bitte antworten Sie[,] wenn möglich[,] noch diese Woche.“ (Mit einem nicht verkürzten Nebensatz würde der Satz lauten: „Bitte antworten Sie, wenn es möglich ist, noch diese Woche.“)
„Wichtige Briefe werden[,] wie üblich[,] von zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung gegengelesen.“ (Mit nicht verkürztem Nebensatz: „Wichtige Briefe werden, wie es üblich ist, von zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung gegengelesen.“)

Gruß

Pumene

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Beiträge zu diesem Thema

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