> heißt es "..., ertönte Herr Meiers Stimme laut." oder
> "..., ertönte Herrn Meiers Stimme laut."?
> Es handelt sich doch um den Genitiv (Wessen Stimme ertönte
> laut?), also "Herrn Meiers Stimme", oder irre ich mich
> da jetzt komplett?
http://blog.szon.de/sprachplaudereien/index.php?/archives/54-Das-Gespuer-fuer-Grammatik.html
Maßgeblich ist hier die Behandlung von mehrteiligen Eigennamen. Treten Gattungsbezeichnungen - etwa Titel, Berufe oder Verwandtschaftsgrade - vor einen Eigennamen, so werden sie in der Regel nicht gebeugt. Nur der am Schluss stehende Teil bekommt ein Genitiv-s. Es heißt also Kaiser Friedrich Barbarossas Bart, König Ludwigs Schlösser, Außenminister Guido Westerwelles Verbalattacken, Ministerpräsident Günther Oettingers Englischkenntnisse, Metzger Müllers Leberkäse, Onkel Alfreds Schrebergarten und Fräulein Maiers Fotoalbum.
Und nun die Ausnahme: Der Titel Herr wird auch dann gebeugt, wenn er Teil des Gesamtnamens ist. Es heißt also: Das ist Herrn Müllers Auto (Genitiv), Ich habe Herrn Müller heute Morgen getroffen (Akkusativ) und Das wurde mit Herrn Müller so abgemacht (Dativ).
(ohne Gewähr)
Gruß
Pumene