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Re: "sich bereit erklären" nach der jetzigen Revision der Rechtschreibreform
Autor:rrbth
Datum: Mo, 07.01.2008, 16:28

> Nein, man kann nicht. Der neueste Stand findet sich hier:
> http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/doku/para34.html Unter
> (2.3) heißt es dort: In den anderen Fällen wird getrennt
> geschrieben. Dazu zählen insbesondere Verbindungen mit
> morphologisch komplexen oder erweiterten Adjektiven, zum
> Beispiel:
> bewusstlos schlagen, ultramarinblau streichen, ganz nahe
> kommen, bereit erklären, klein beigeben Grüße
> Julian

Hm,
das glaube ich nicht. Oder meinst Du, es ist es ein Zufall, daß im amtlichen Regelwerk vom Februar 2006 „bereit erklären“ aus der Beispielsliste verschwunden ist?

(2.3) In den anderen Fällen wird getrennt geschrieben. Dazu zählen insbesondere Verbindungen mit morphologisch komplexen oder erweiterten Adjektiven, zum Beispiel:
bewusstlos schlagen, ultramarinblau streichen, ganz nahe kommen,
dingfest machen, schachmatt setzen

redi

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"sich bereit erklären" nach der jetzigen Revision der Rechtschreibreform
Gast -- Donnerstag, 23.2.2006, 15:30
Re: "sich bereit erklären" nach der jetzigen Revision der Rechtschreibreform
Julian von Heyl -- Donnerstag, 23.2.2006, 16:16
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rrbth -- Dienstag, 8.1.2008, 09:58
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rrbth -- Montag, 7.1.2008, 16:28
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rrbth -- Montag, 7.1.2008, 16:18
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Holger Peschke -- Montag, 7.1.2008, 11:13
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rrbth -- Montag, 7.1.2008, 16:31
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Adele -- Montag, 7.1.2008, 20:07
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rrbth -- Montag, 7.1.2008, 21:54
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Adele -- Montag, 7.1.2008, 22:04