Entschuldigt bitte, ich hätte noch zwei Fragen:
Hier geht es um die Einführung der Untersuchungspflicht, d. h. eine/r neuartigen Regelung i. S. d. HwO.
Bei dem mit der Regelung verfolgten Zweck, die/der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit anderer Menschen, handelt es sich um eine zulässige Maßnahme.
Muss es hier in Satz 1 "eine" oder "einer" und in Satz 2 "die Abwehr" oder "der Abwehr" heißen?
Liebe Grüße und besten Dank vorab!