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Antwort nachträglich korrigiert
Autor:Pumene
Datum: Di, 23.03.2021, 16:13
Antwort auf: Kommasetzung (Bobo)

> Ich bräuchte bitte nochmals Hilfe bezüglich der Kommasetzung. Wo
> sollte im ersten Teil des Satzes ein Komma gesetzt werden bzw.
> muss überhaupt eines gesetzt werden?

Nein Doch, und zwar zwischen „haben“ und „feststellen“

> Wie kann man ohne tote Schlange und ohne die Schlange gesehen zu
> haben feststellen, was für eine Schlangenart das war?

Gruß

Pumene

analog zu § 74 E 2

E2: Wenn eine beiordnende Konjunktion wie und, oder (§ 72) Satzglieder oder Teile von Satzgliedern mit Nebensätzen verbindet, so steht zwischen den Bestandteilen einer solchen Reihung kein Komma. Gegenüber dem übergeordneten Satz sind die Teile der Reihung nur dann mit Komma abgetrennt, wenn der Nebensatz anschließt, nicht aber, wenn das Satzglied bzw. ein Teil eines Satzgliedes anschließt:
Außerordentlich bedauert hat er diesen Vorfall und dass das hier geschehen konnte.
Bei großer Dürre oder wenn der Föhn weht, ist das Rauchen hier streng verboten.
Wenn der Föhn weht oder bei großer Dürre ist das Rauchen hier streng verboten.
Das Rauchen ist hier streng verboten bei großer Dürre oder wenn der Föhn weht.
Das Rauchen ist hier streng verboten, wenn der Föhn weht oder bei großer Dürre.

Auch Dr. Bopp ist derselben Meinung:

Guten Tag ...,

auch wenn in der Rechtschreibregelung keine Beispiele zu finden sind, sollte § 74 E 2 analog auch bei eingeleiteten Infinitivgruppen angewendet werden:

- Wie kann man ohne tote Schlange und ohne die tote Schlange gesehen zu haben, feststellen, was für eine Schlangenart das war?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bopp

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Bobo -- Dienstag, 23.3.2021, 15:19
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Pumene -- Dienstag, 23.3.2021, 16:13