> Hallo! Es geistern verschiedene Schreibweisen herum:
> Etatdirektor, Etat-Direktor, Etat Director, Etat-Director.
> Etatdirektor und Etat-Direktor sollten eigentlich klar sein -
> zusammenschreiben ist korrekt, ...
find ich auch
> ... ebenso mit Bindestrich zur
> klareren Zusammensetzung.
find ich überflüssig, da Zusammensetzung klar genug
> Oft liest man aber auch Etat Director. Das würde eigentlich nur
> gehen, wenn man "Etat Director" als vollständig
> englische Bezeichnung (wie etwa "Creative Director")
> betrachten würde, oder? Allerdings gibt es "Etat" im
> Englischen nicht (dort wird "Account" verwendet).
> Somit wäre hier eigentlich ein Bindestrich (Etat-Director)
> zwingend, oder?
> Etat-Director müsste von der Rechtschreibung her korrekt sein,
> oder? Fraglich ist allerdings, ob es Sinn macht, hier Deutsch
> und Englisch zu vermischen.
Ein englischer „Director“ ist meiner Meinung nach nicht zwingend notwendig.
Gruß
Pumene