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Re: Kommasetzung bei Infinitiv mit zu
Autor:Gernot Back
Datum: Mo, 05.04.2021, 18:55
Antwort auf: Kommasetzung bei Infinitiv mit zu (Lydia)

> Ich werde aus den Lösungen / Erklärungen einer Rechtschreib-App
> nicht schlau.

> 1. Was ist ein bloßer Infinitiv? Für mich: Verb+zu.
> Bei einem bloßen Infinitiv sind die Kommas ja fakultativ.
> Die App hat hierzu als Beispielsätze: "Der Vorschlag
> wegzugehen hat uns gefallen.", "Wichtig ist eine
> Familie zu haben."

Bei dem zweiten Beispiel handelt es sich um keinen bloßen Infinitiv, denn „zu haben“ ist ja erweitert um das Objekt „eine Familie“. Fakultativ ist das Komma dennoch. Du kannst aber beim ersten Beispiel die Kommas, obwohl sich der Infinitivsatz als Attribut auf das Substantiv „Vorschlag“ bezieht, weglassen, weil es sich um den bloßen Infinitiv „wegzugehen“ handelt. Würde der Satz lauten „Der Vorschlag, sofort wegzugehen, hat uns gefallen“, müssten zwei Kommas stehen, weil es sich dann um keinen bloßen Infinitiv mehr handeln würde.

> 2. Zudem gibt es die Regel, dass man ein Komma setzen muss, wenn
> die Infinitivgruppe von einem Verweiswort (darauf, daran,..)
> abhängig ist.
> Der Satz "Frau Meier dachte nicht daran zu zahlen."
> hat laut der App aber nur ein fakultatives Komma.

Hier handelt es sich doch wieder nur um einen bloßen Infinitiv „zu zahlen“!

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung bei Infinitiv mit zu
Lydia -- Montag, 5.4.2021, 15:55
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Gernot Back -- Montag, 5.4.2021, 18:55
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