So:
Denn gibt es Zweifel an der Unparteilichkeit des Schiedsgerichts, verliert dieses seine Legitimation.
Oder besser:
Denn wenn es Zweifel an der Unparteilichkeit des Schiedsgerichts gibt, verliert dieses seine Legitimation.
Oder noch besser:
Denn das Schiedsgericht verliert seine Legitimation, wenn es Zweifel an seiner Unparteilichkeit gibt.
Erläuterung:
Denn gehört hier eigentlich zum Hauptsatz, nicht zum verkürzten Konditionalsatz.