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Wörtliche Rede mit Begleitsatz NUR EIN SATZ
Autor:Pumene
Datum: So, 19.09.2021, 17:20

Liebe Kathi

da eine wörtliche Rede (mit Begleitsatz) einen Nebensatz darstellt, kann sie NICHT aus MEHREREN Sätzen bestehen.

https://www.wörtlicherede.de/regeln-zeichensetzung.htm

Gruß

Pumene

Die Regeln zur wörtlichen Rede im Detail

Regeln

Die Regeln bezüglich der Zeichensetzung bei der wörtlichen Rede sind nicht schwer. Man muss sie nur einmal verinnerlicht haben. Dies gilt jedenfalls für den normalen Gebrauch.
Probleme ergeben sich regelmäßig dann, wenn der Autor/die Autorin von einem eingeschobenen Begleitsatz ausgeht, obwohl es sich um einen nachgestellten handelt, an den sich eine weitere wörtliche Rede anschließt. Ein weit verbreiteter Fehler ist es auch, innerhalb der wörtlichen Rede mehrere Sätze zu verwenden. Das ist, wenn ein Begleitsatz vorhanden ist, falsch. Selten kommt es vor, dass der Begleitsatz selbst ein Frage-, Ausrufe- oder Aufforderungssatz ist. Die daraus folgende Zeichensetzung kann man durchaus als gewöhnungsbedürftig empfinden. Schließlich gibt es noch die wörtliche Rede in der wörtlichen Rede, die aber ebenfalls keinerlei Schwierigkeiten bereithält.
Die Zeichensetzung hängt vom Vorhandensein und gegebenenfalls von der Stellung des Begleitsatzes ab.

Kein Begleitsatz

„Liebst du mich noch?“
„Na klar!“
„Dann bin ich ja beruhigt.“
„Gott sei Dank! Können wir jetzt essen? Ich habe Hunger.“

Verfügt die wörtliche Rede über keinen Begleitsatz, ist lediglich zu beachten, dass alles, was tatsächlich gesprochen wird, in Anführungszeichen steht. Hier sind auch mehrere Sätze innerhalb der wörtlichen Rede möglich.

Vorangestellter Begleitsatz

Lucas meinte: „Ich glaube, ich habe einen Pickel auf der Nase.“
Julia antwortete: „Zeig mal her!“
Lucas fragte: „Und, ist es schlimm?“
„Ja, der Pickel ist so groß wie ’ne Tomate. Hast du einen Abdeckstift? So kannst du auf keinen Fall das Haus verlassen!“
Lucas stöhnte: „Weiß nicht!“, und ging ins Bad.

Nach der Einleitung der wörtlichen Rede steht immer direkt, also ohne Leerzeichen, ein Doppelpunkt, gefolgt von einem Leerzeichen und dem öffnenden Anführungszeichen.
Es folgt die wörtliche Rede (mit großem Anfangsbuchstaben!), die mit einem Anführungszeichen abgeschlossen wird. Satzzeichen der eigentlichen wörtlichen Rede bleiben erhalten und werden vor dem schließenden Anführungszeichen gesetzt. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Punkt, eine Frage- oder ein Ausrufezeichen handelt.

Achtung! Wenn ein vorangestellter Begleitsatz verwendet wird, können innerhalb der Anführungszeichen nicht mehrere Sätze stehen. Die wörtliche Rede stellt einen Nebensatz dar, so dass die Satzkonstruktion nach dem ersten Satzzeichen innerhalb der wörtlichen Rede endet. Es ist also nach dem Satzzeichen ein schließendes Anführungszeichen zu setzen. Um diese Problematik zu umgehen, kann man den Begleitsatz einfach weglassen (siehe viertes Beispiel).

Geht der Satz nach der wörtlichen Rede weiter, ist nach dem schließenden Anführungszeichen ein Komma zu setzen (siehe letztes Beispiel).

Was ist eigentlich mit dem Satzzeichen des Begleitsatzes? Handelt es sich beim Begleitsatz, wie meist, um einen Aussagesatz, entfällt das Satzzeichen, so dass nach den abschließenden Anführungszeichen die Satzkonstruktion beendet ist.
Selten ist der Begleitsatz selbst eine Frage, ein Ausruf oder eine Aufforderung. Dazu unten unter „der besondere Begleitsatz“.

Nachgestellter Begleitsatz

„Da sieht man gar nichts“, erklärte Julia.
(Achtung: Bei einem Aussagesatz entfällt der Punkt innerhalb der wörtlichen Rede.)
„Bist du blind?“, fragte Lucas patzig.
„Stell Dich nicht so an!“, polterte Julia.
„So ein Mist!“, fluchte Lucas. „Ich gehe gleich in die Apotheke. Brauchst du irgendwas?“

Die eigentliche wörtliche Rede wird immer mit einem Komma nach dem schließenden Anführungszeichen vom Begleitsatz abgetrennt.
Ist die wörtliche Rede eine Frage, soll das Komma stehen. Dies gilt analog für Ausrufe und Aufforderungen. Es bleibt somit bei der Regel, dass die wörtliche Rede mit einem Komma abzutrennen ist.

Das Satzzeichen der wörtlichen Rede bleibt nur erhalten, wenn es sich um einen Frage-, Ausrufe- oder Aufforderungssatz handelt. Fragezeichen und Ausrufezeichen werden also vor dem abschließenden Anführungszeichen gesetzt (siehe Beispiele zwei und drei).
Handelt es sich jedoch bei der eigentlichen wörtlichen Rede um einen Aussagesatz, wird der Punkt weggelassen (siehe Beispiel 1).

Umfasst die wörtliche Rede mehrere Sätze, können diese nicht durch einen gemeinsamen Begleitsatz beendet werden. Vielmehr ist es zwingend erforderlich, nach dem ersten Satz den Begleitsatz folgen zu lassen, um sodann die wörtliche Rede wieder aufzunehmen. Dies hat seine Ursache wiederum in der Funktion der wörtlichen Rede als Nebensatz.

Noch ein Link:

https://nachgeholfen.de/deutsch/zeichensetzung/zeichensetzung-in-der-woertlichen-rede/

Achtung! Der Begleitsatz ist nur eingeschoben, sofern die zweiteilige wörtliche Rede aus einem Satz besteht. Manchmal kommt es vor, dass diese aus zwei Sätzen besteht. In diesem Fall wird auch von einem unecht eingeschobenen Begleitsatz gesprochen. Hierbei handelt es sich um keinen eingeschobenen, sondern um einen nachgestellten Begleitsatz. Der „zweite Teil“ dieser wörtlichen Rede ist grundsätzlich eine eigenständige wörtliche Rede, die ohne Begleitsatz auskommt.

Daraus ergibt sich die Lösung des Problems:

Erster Satz der wörtlichen Rede, Begleitsatz. Danach „eigenständige wörtliche Rede“ für den zweiten Satz der wörtlichen Rede.

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