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Re: Komma
Autor:Ernst
Datum: Di, 28.09.2021, 00:50
Antwort auf: Re: Komma (Schmidtchen Schleicher)

> Hallo @Pumene,

> herzlichen Dank für deine Antwort.

Welche Antwort denn? Wenn ich das richtig sehe, hat Ihnen Pumene am frühen Abend kein einziges Wort geschrieben.

> ... ich bin leider kein Profi:

Ach so? Das wusste ich nicht! Dann tut es mir wirklich sehr leid, dass ich Sie da vorhin so angefahren habe. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

> Mein Satz fällt unter Fall 1 richtig?
> Demzufolge ist das Komma obligatorisch?

Nun ja, es ist so: Christian Blendner und Arminia Lachflash wollten Sie mit ihren etwas unkonkreten Anmerkungen auf Folgendes hinweisen: In die Antwort, die Ihnen Pumene am frühen Abend nicht gegeben hat, hat sie leider nur ein paar Zeilen des Dudens, der verlässlichen Instanz für alle Themen rund um die deutsche Sprache und Rechtschreibung, hineinkopiert, aber leider gar keine Zeilen des Rats für deutsche Rechtschreibung, der maßgebenden Instanz für die deutsche Rechtschreibung und der zentralen Instanz in Fragen der Rechtschreibung. Die beiden Instanzen, die verlässliche einerseits und die maßgebende und zentrale andererseits, machen sich nun schon seit Jahrzehnten einen riesigen Spaß daraus, immer wieder der jeweils anderen Instanz widersprechende Regeln zu veröffentlichen. Das ist lustig – also: weil es ja auch gut bezahlt wird.

Zu Ihrem Beispiel sagt die verlässliche Instanz (Pumene hat das leider nicht "fett gemacht" und hat in ihrem ersten Post leider auch vergessen zu erwähnen, dass sie ein paar andere Stellen "fett gemacht" hat; Unterstreichung im Folgenden von mir):

Das zweite Komma fällt aber weg, wenn die nachgestellte Erläuterung zwischen Teilen des Prädikats steht und zugleich eine Erläuterung zu diesem Prädikat darstellt.

Entweder hat sich Pumene noch nicht einmal die Mühe gemacht, herauszufinden, was in Ihrem Beispielsatz das Prädikat ist, oder sie ist der Meinung, dass ein Einschub, der nur einen Teil des Prädikats, in Ihrem Beispiel nämlich das Prädikativ "informativ", erläutert, sich nicht auf das Prädikat bezieht. Diese Meinung ist jedoch zurückzuweisen. Gemäß der Regelung der verlässlichen Instanz wird das Komma vor "ist" also nicht gesetzt.

Die maßgebende und zentrale Instanz hingegen sagt zu Ihrem Beispiel (Unterstreichung von mir):

§ 77 (4) [...] Wird [...] die Erläuterung in die [...] verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:

Hier: https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1e.shtml

Da die verbale Fügung (hier steht also nicht "Prädikat"!) in Ihrem Beispiel aber nur aus dem finiten Verb "ist" besteht, Ihr Einschub also fraglos nicht in diese verbale Fügung einbezogen ist, wird das Komma gemäß der Regelung der maßgebenden und zentralen Instanz also doch gesetzt.

Falls Sie sich für diese Feinheiten dieses lustigen Spiels zwischen den Instanzen doch nicht so sehr interessieren, empfehle ich Ihnen zur Entscheidung in solchen Fragen der Kommasetzung die Anschaffung eines Würfels.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst

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Komma
Schmidtchen Schleicher -- Montag, 27.9.2021, 11:44
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Ernst -- Montag, 27.9.2021, 13:19
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Ernst -- Dienstag, 28.9.2021, 00:50