> Durch eine amtliche Regelung
> begründen könnte ich das allerdings immer noch nicht, jedenfalls
> werde ich aus den Regelungen des Dudens dazu nicht schlau.
§ 77 Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
"Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs, wie etwa Bürgerräte, nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben." (S. 2)
§ 77 (4) Nachgestellte Erläuterungen, die häufig mit also, besonders, das heißt (d. h.), das ist (d. i.), genauer, insbesondere, nämlich, und das, und zwar, vor allem, zum Beispiel (z. B.) oder dergleichen eingeleitet werden:
(Ende Zitat Teil 1)
Das Folgende ist ja nicht der Fall:
(Zitat Teil 2)
Wird – im Unterschied zu den letztgenannten Beispielen – die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:
(Ende Zitat Teil 2)
Gruß
Pumene