> § 77 Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie
> eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma
> ein.
> "Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern,
> indem wir neue Formen des Bürgerdialogs, wie
> etwa Bürgerräte, nutzen, ohne
> das Prinzip der Repräsentation aufzugeben." (S. 2)
> § 77 (4) Nachgestellte Erläuterungen, die häufig mit ...
Pumene, jetzt wird es hier aber langsam zu bunt! Da sieht doch keine Sau mehr durch! Du selbst schon gar nicht! Bei all dieser Farbenkleckserei ist dir offensichtlich entgangen, dass § 77 Nachträge mit obligatorischer Kommasetzung regelt!