> Das Grundsätzliche (aus § 77), nämlich 2 Kommas oder keins
> (jedenfalls nicht EINS(!)), gilt natürlich auch, wenn die
> Kommasetzung optional ist.
Du kannst gern mit den Grundlagen in § 77 beginnen. Aber dann – also nicht beim Einfärben, sondern beim verstehenden Lesen! – solltest du eben merken, worum es dort geht, und eben nicht völlig hilflos und orientierungslos zu § 77 (4) abbiegen, sondern zu § 78 (2).
> § 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit
> Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder
> nicht.
Warum zitierst du das hier? Meinst du, außer dir hätte es sonst noch jemand nicht gelesen? Die Frage wurde bereits beantwortet!