> § 77 (7) ist hier einschlägig, nicht § 78 (3)!
> Ergo: Muss-Komma!
Ich denke, dass Pumene sagen wollte, dass das Komma nach § 77 (7) AUCH DESHALB gesetzt werden muss, WEIL ES nach § 78 (3) gesetzt werden kann.
Es ist natürlich klar, dass Teile solcher Antworten die Bevölkerung verunsichern. Das Ergebnis ist dann das, was Carla bei der überwiegenden Mehrheit beobachtet hat. Und all diese Autorennen ahnen gar nicht, in welch unermessliche Bredouille sie uns bringen! Zum Beispiel:
Ernie unternahm den Versuch, seinem Freund Bert bibbernd vor Angst die Gefahrlosigkeit ihres Vorhabens klarzumachen.