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Re: Ergänzungsstrich
Autor:Pumene
Datum: Do, 18.11.2021, 12:25
Antwort auf: Bindestrich (Murksi)

> für Ihre Pflege- oder medizinische Einrichtung

> Diese Verkürzung ist so nicht möglich,

kein Problem

E Zeichensetzung
4 Markierung von Auslassungen
4.2 Ergänzungsstrich
§ 98 Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist.
Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40ff.
Dies betrifft
(1) den letzten Bestandteil:
Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang); Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweißhaltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen
Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen; fertig- und zuwege bringen; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische und Naturgewebe, individuelle und Standardlösungen; zuwege und fertigbringen

https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung4b.shtml

>oder?
> Ich sehe hier nur die Möglichkeit, es umzuformulieren, z. B.:
> für Ihre Pflegeeinrichtung oder medizinische ... und da ergibt
> sich das Problem: Welches Synonym könnte man verwenden, wenn
> "medizinische Einrichtung" eigentlich die etablierte
> Bezeichnung ist? Habt ihr Ideen oder sollte man doch bei der
> Verkürzung bleiben?

Gruß

Pumene

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Beiträge zu diesem Thema

Bindestrich
Murksi -- Donnerstag, 18.11.2021, 11:08
Re: Ergänzungsstrich
Pumene -- Donnerstag, 18.11.2021, 12:25
Re: Bindestrich
Robert H. Ampelmann -- Donnerstag, 18.11.2021, 15:07