> 2) Wenn das Bezugsnomen ein Genitivattribut ist, steht die
> Apposition mit 'als' im Nominativ:
> Das entschiedene Auftreten Herrn Wagners als Kartenkunde führte
> zum Erfolg.
Das ist aber in diesem Beispiel genitivus subiectivus:
Herr Wagner(Subjekt) tritt entschieden auf.
Unserem Satz liegt aber folgender zugrunde:
Man kann das Scheitern(Objekt) im Extremfall als unumkehrbaren Schicksalsschlag verstehen.
Das Genitivattribut in „das Verständnis des Scheiterns“ ist also ein genitivus obiectivus. So weit wie Impertinenzpflicht, nämlich, dass man das Appositiv deshalb in den Akkusativ setzen sollte, würde ich aber nicht gehen: Anders als inkonguente Nominative und Dative sind inkongruente Akkusative als Ersatzform überhaupt nicht vorgesehen.