> Hallo,
> ich würde diese Beispiele gern erweitern um folgende:
> 1. Den Inhalt des Kurses können die Lehrer bzw. die sonstigen
> Fachkräfte frei gestalten.
> 2. Den Inhalt des Kurses kann/können der Lehrer bzw. die
> Lehrerinnen frei gestalten.
> Der Plural müsste bei Satz 1 richtig sein. Wie verhält es sich
> aber im Satz 2: kann oder können?
Beides möglich:
https://www.dashoefer.de/newsletter/artikel/mehrteiliges_subjekt.html
Subjektteile, die mit oder, entweder oder bzw. verbunden sind
Insofern alle Subjektteile im Singular stehen, ist auch zumeist das Verb im Singular: Der Angeklagte oder der Zeuge lügt.
Steht allerdings ein Subjektteil im Singular und das zweite im Plural (der Angeklagte, die Zeugen) kommt es darauf an, welcher Subjektteil näher beim Verb steht: Entweder die Zeugen oder der Angeklagte lügt / lügen. In diesem Fall ist der Subjektteil, der im Singular steht, näher am Verb. Daher kann (muss aber nicht) das Verb hier im Singular stehen.
Drehen wir die Subjektteile um: Entweder der Angeklagte oder die Zeugen lügen. In diesem Fall ist ausschließlich der Plural korrekt.
Gruß
Pumene
Wenn nicht alle Subjektteile im Singular stehen, richtet sich die Verbform entweder nach dem ihm am nächsten stehenden Subjektteil oder nach der Mehrteiligkeit des Subjektes.
Beispiele
Deine Eltern oder dein Großvater werden dich abholen.
Oder:
Deine Eltern oder dein Großvater wird dich abholen.
Entweder die Zeugen oder der Angeklagte lügen.
Oder:
Entweder die Zeugen oder der Angeklagte lügt.