> Hallo,
> wie endet das Satzende mit Anführungszeichen korrekt bei Zitaten
> mit halben und ganzen Sätzen?
> Ich möchte dies mit einem Beispiel verdeutlichen:
> Variante 1 (Anführungszeichen, Punkt):
> Änderung ist – so die Verordnungsbegründung – „die nicht
> unerhebliche Umgestaltung
> der baulichen Anlage, insbesondere die Änderung des
> konstruktiven Gefüges.
> Damit wird klargestellt, dass Arbeiten geringeren Umfangs an
> oder in baulichen
> Anlagen (z. B. Schönheitsreparaturen, einfache Reparaturarbeiten
> usw.) nicht von
> der Baustellenverordnung erfasst werden“.
> Variante 2 (Punkt, Anführungszeichen):
> Änderung ist – so die Verordnungsbegründung – „die nicht
> unerhebliche Umgestaltung
> der baulichen Anlage, insbesondere die Änderung des
> konstruktiven Gefüges.
> Damit wird klargestellt, dass Arbeiten geringeren
> Umfangs an oder in baulichen
> Anlagen (z. B. Schönheitsreparaturen, einfache Reparaturarbeiten
> usw.) nicht von
> der Baustellenverordnung erfasst werden.“
> Ich bin für Variante 2, weil im Zitat ein ganzer Satz
> ("Damit wird …") am Ende steht.
> Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.
Das sehe ich auch so (§§ 90 und 92), sowie § 94:
Zitat:
Im Übrigen gilt § 90 bis § 92.
Zitatende