> Stilistisch wäre zu ergänzen, dass der geläufige Ausdruck
> "inhabergeführt" ist. (Die Ersetzung von
> "Inhaber" durch "Eigentümer" basiert auf
> einer rechtlichen Überpingeligkeit, weil ein Inhaber nicht
> zwingend der Eigentümer sein muss.)
Bei „Überpingeligkeit“ fällt mir ein:
„inhabendegeführt“