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Re: Kommata und N
Autor:Nira
Datum: So, 14.05.2023, 08:34
Antwort auf: Kommata und N (Lydia )

> Hallo, ich habe eine Frage und zwar zur Kommasetzung und zum N:

Die Fügung und zwar leitet (wie auch beispielsweise, vor allem, zum Beispiel etc.) eine nachgestellte Erläuterung ein, die durch Kommas abgetrennt werden muss (bzw. in Kommas eingeschlossen werden muss, wenn der Satz nach der Erläuterung weitergeht).

Richtig ist demnach: „Hallo, ich habe eine Frage, und zwar zur Kommasetzung und zum N:“

> _____
> Guten Tag,
> kurz möchte ich Sie darauf hinweisen, dass folgende, bereits
> in Rechnung gestellten Beträge, zum aktuellen Zeitpunkt noch
> nicht von Ihnen bzw. Ihrer Buchhaltung beglichen wurden:
> usw.
> _____
> Ist hier die Kommasetzung richtig und heißt es gestellte oder gestellten?

Richtig: „kurz möchte ich Sie darauf hinweisen, dass folgende, bereits in Rechnung gestellte Beträge zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht von Ihnen bzw. Ihrer Buchhaltung beglichen wurden:“

1) Das Komma zwischen „folgende“ und „bereits“ wird nicht gesetzt, wenn es andere bereits in Rechnung gestellte Beträge gibt, die schon bezahlt wurden („folgende“ erweitert dann den Ausdruck „in Rechnung gestellte Beträge“). Wenn das Komma gesetzt wird, bedeutet der Satz hingegen (wie hier beabsichtigt), dass es sich bei den folgenden Beträgen um die bereits in Rechnung gestellten Beträge handelt („folgende“ und „in Rechnung gestellte“ sind hier gleichrangige nähere Bestimmungen [Attribute] von „Beträge“).

2) Vor „zum“ hier ein Komma zu setzen, ist falsch, weil es keine grammatische Notwendigkeit für eine Trennung gibt. Vielmehr unterbricht das Komma hier den zusammenhängenden Gedanken, der durch „folgende Beträge“ und „zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beglichen wurden“ gebildet wird.

3) Zu „folgende … gestellte/n Beträge“: Ohne das „n“ ist es besser.

Der DUDEN schreibt in einem Artikel zu folgend:

1. Deklination des [substantivierten] Adjektivs / Partizips nach folgend: Wenn folgend kein Artikelwort vorausgeht, gilt: Nach folgend wird das [substantivierte (oder nicht substantivierte)] Adjektiv oder Partizip meist stark flektiert: folgender landwirtschaftlicher Betrieb (vereinzelt schwach: folgender überraschende Anblick [Werfel]); bei folgender kleiner (manchmal: kleinen) Anekdote; folgendes gravierendes (manchmal: gravierende) Problem. Aber im Dativ Singular Maskulinum / Neutrum: nach folgendem wirksamen Prinzip (Kirst) (nur vereinzelt stark: mit folgendem kleinem Trick).

[Für die Beantwortung der Frage, ob es im Beispielsatz „gestellte“ oder „gestellten“ heißen muss, relevant:]

Auch im Plural wird überwiegend stark flektiert: folgende auffallende Fakten (Bergengruen); wegen folgender beleidigender Äußerungen; wegen folgender Abgeordneter. Die schwache Flexion kommt manchmal vor: folgende interessanten Sätze (Kesten); wegen folgender wichtigen Ereignisse; die Wortmeldungen folgender Abgeordneten.

© Duden ‒ Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 8. Aufl. Berlin 2016

Bei den rot markierten Wörtern handelt es sich um die Dudenempfehlungen.

Falls es Unklarheiten darüber gibt, was mit „stark flektiert“ und „schwach flektiert“ gemeint ist, bitte noch mal melden.

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Beiträge zu diesem Thema

Kommata und N
Lydia -- Donnerstag, 11.5.2023, 08:17
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Pumene -- Donnerstag, 11.5.2023, 09:15
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Nira -- Sonntag, 14.5.2023, 08:34