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Nicht-Leistungsberechtigte vs. Nicht Leistungsb.
Autor:Drommler
Datum: Do, 25.05.2023, 12:48

Hallo allerseits,

die Statistik der BA unterscheidet zwischen Personen, die leistungsberechtigt sind, und solchen, die es nicht sind. Genannt werden diese Personen dann Leistungsberechtigte und Nicht-Leistungsberechtigte bzw. Nicht Leistungsberechtigte.
Ich würde mich auf § 37 (1.5) beziehen, wo als Beispiel auch der Nichtraucher angeführt wird. Statt zusammen würde ich es aber mit Bindestrich schreiben, damit die Gegenüberstellung deutlicher wird - der erste Absatz der Vorbemerkung zu C Schreibung mit Bindestrich eröffnet mir m. E. diese Möglichkeit.
Ein Kollege besteht aber auf der getrennten Schreibung ohne Bindestrich, weil er § 36 (2.3) anwenden möchte, da sich der Leistungsberechtigte vom (substantivierten) Adjektiv leistungsberechtigt herleiten würde.
Egal, ob von einem Adjektiv oder von einem Verb (rauchen) hergeleitet, ist das Endergebnis doch ein Substantiv, so dass § 36 schon alleine deshalb nicht angewendet werden kann.
Zudem kann ich doch ein nicht ohne eine Verbindung zum Substantiv nicht groß schreiben.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Danke für eine Antwort!

Grüße vom Drommler

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Beiträge zu diesem Thema

Nicht-Leistungsberechtigte vs. Nicht Leistungsb.
Drommler -- Donnerstag, 25.5.2023, 12:48
Völlig neu überarbeitet und ganz anders!
[anonym] -- Donnerstag, 25.5.2023, 13:52
Re: Nicht-Leistungsberechtigte vs. Nicht Leistungsb.
Grammatikus -- Donnerstag, 25.5.2023, 15:56