> Quatsch!
Was soll, bitte schön, an der Erklärung mit der Kasuskongruenz falsch sein???
Noch mal für dich:
Eine Apposition (Beschreibung, Beifügung) steht in der Regel im gleichen Fall (Kasus) wie das Bezugswort.
In Almas Satz lautet das Bezugswort „Meier“ und die Apposition „ein Vorreiter im Bereich Autoleasing und betriebliche Mobilität“:
Mit Easygo bietet Meier, ein Vorreiter im Bereich Autoleasing und betriebliche Mobilität, Unternehmen die Möglichkeit ... (Wer? Nominativ)