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richtige Kommasetzung
Autor:Paul
Datum: Di, 17.10.2023, 13:32

Liebes Forum, der folgende Satz bereitet uns Kopfzerbrechen:

Der Nachweis des Vermieters, zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, wird als Anlage 1 Teil dieses Nachtrages.

oder ohne Komma:

Der Nachweis des Vermieters zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen wird als Anlage 1 Teil dieses Nachtrages.

Eine kurze Rückmeldung mit kleiner Begründung wäre super. Lieben Dank.

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Beiträge zu diesem Thema

richtige Kommasetzung
Paul -- Dienstag, 17.10.2023, 13:32
Re: richtige Kommasetzung
Sahra Kragenspeck -- Dienstag, 17.10.2023, 15:31