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§ 75 E1 bzw. D 125
Autor:volltoll
Datum: Fr, 05.01.2024, 19:06

> Wer Lust hat(,) mitzumachen, kann sich gerne melden.

> Komma zwischen "hat mitzumachen" wirkt komisch, wird
> von meiner Rechtschreib-KI allerdings angezeigt. stimmt das
> tatsächlich?

§ 75 E1 besagt:

Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen:

Den Plan(,) abzureisen(,) hatte sie schon lange gefasst. Die Angst(,) zu fallen(,) lähmte seine Schritte. Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen.

Duden-Regel 125 besagt:

Das Komma ist aber bei den Gebrauchsweisen 2 und 3 fakultativ, sofern ein einfacher Infinitiv mit zu (ohne weitere Wörter oder Satzteile) vorliegt und keine Missverständnisse entstehen können <§ 75 E1>.

Ergo:
Wer Lust hat(,) mitzumachen, kann sich gerne melden.
(,) = optionales Komma

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Beiträge zu diesem Thema

Wer Lust hat mitzumachen kann sich gerne...
Leila -- Freitag, 5.1.2024, 18:49
§ 75 E1 bzw. D 125
volltoll -- Freitag, 5.1.2024, 19:06