> Für anschlussfähiger hielt ich daher die klassische Bezeichnung
> Possessivpronomen, welche dem Fragesteller noch aus dem
> Schulunterricht geläufig sein dürfte.
> Systematisch betrachtet ist der Zusammenhang wie folgt:
> Oberbegriff: Possessivpronomen i.w.S.
> A) Possessivpronomen i.e.S.
> B) Possessivartikel
Die angebliche Hyperonymie des Possessivpronomens ist ja gerade die verwirrende terminologische Halbherzigkeit, die auch der Grammatikduden betreibt!
Dann kann man auch gleich bei dem irreführenden Begriff »besitzanzeigendes Fürwort« bleiben. Dieser Begriff ist sogar meiner 85-jährigen Mutter noch aus ihrem Schulunterricht bekannt. Und ja: Das Personalpronomen »mir« in »Ich wasche mir die Haare« oder »Die Tasche gehört mir« zeigt den Besitzer der Haare bzw. der Tasche an, also ist es ein »besitzanzeigendes Fürwort«!
Nein, man ist nie zu alt dafür, aus Irrwegen zu lernen und passendere Begriffe zu benutzen. Ob das auch für »Negerküsse« und »Zigeunerschnitzel«, also die Idiomatik gilt, lasse ich jetzt einmal dahingestellt.