> Warum zitierst du meine Frage, wenn du sie dann doch nicht
> beantwortest?
https://www.korrekturen.de/leserfragen/offenstehende_oder_offen_stehende_rechnung.shtml
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Leserfragen
offenstehende oder offen stehende Rechnung
Ihre Frage:
Ich bin schon seit Längerem am Überlegen, ob es offenstehende oder offen stehende Rechnung heißt. Das Erstere wird mir immer als Fehler markiert. Bin schon am Verzweifeln ;)
Unsere Antwort:
Bei »offenstehend« handelt es sich um ein adjektivisch gebrauchtes Partizip, das sich sowohl aus dem Verb »offenstehen« als auch aus der Verbindung »offen stehen« ableiten lässt. Schon einmal vorweg: Da es in Ihrem Beispiel darum geht, dass die Rechnung offensteht (= noch nicht bezahlt wurde), ist hier nur die Zusammenschreibung richtig: die offenstehende Rechnung.
Die Grundregel bei Verbverbindungen mit »offen« lautet, vereinfacht gesagt, dass bei übertragener oder figurativer Bedeutung zusammengeschrieben wird. In der wörtlichen Bedeutung von »offen« im Sinne von »auf; geöffnet« wird hingegen getrennt geschrieben. Einige Beispiele:
offenbleiben / offen bleiben: Es ist offengeblieben, weshalb das Fenster offen geblieben ist.
offenhalten / offen halten: Die Stadtverwaltung hat sich die Möglichkeit offengehalten, das Hallenbad offen zu halten.
offen lassen / offenlassen: Ich habe die Tür offen gelassen, um es der Katze offenzulassen, in den Garten zu laufen.
offen stehen / offenstehen: Dass die Tür immer offen stand, freute die Katze, da es ihr so offenstand, nach Belieben ein und aus zu gehen.
Orthografisch flexibel wird es, wenn »offen« mit einem Partizip verbunden wird: Während hier bei übertragener Bedeutung nur die Zusammenschreibung möglich ist, hat man bei wörtlicher Bedeutung die Wahl, zusammen- oder getrennt zu schreiben. Empfohlen wird aber die Getrenntschreibung: das offen gebliebene / offengebliebene Fenster; aber nur: die offengebliebenen Fragen.
Zitatende
https://www.korrekturen.de/flexion/konjugation/offenstehen/
Zitat
Schreibweise nach neuer Rechtschreibung
alt offenstehen verbindlich bei übertragener Bedeutung
neu offen stehen verbindlich bei wörtlicher Bedeutung
Zitatende
Anmerkung:
Offensichtlich ist nach der alten Rechtschreibung das verbindlich, was ich geantwortet hatte, nach der neuen Rechtschreibung ist es „umgekehrt“, es ist verbindlich, die wörtliche Bedeutung getrennt zu schreiben.
Also ist meine erste Antwort „Ja“ nicht so absolut richtig, aber mit zusammengeschriebener Form bei übertragener oder figurativer Verwendung macht man nichts falsch.