> ... von der Zensur absieht.
> War das gemeint?
> Aber, aber! Im Grundgesetz heißt es ganz eindeutig: "Eine
> Zensur findet nicht statt." - cf. Art. 5 GG
> Das gilt deutschlandweit und wird von der Regierung selbstredend
> um- und durchgesetzt, 24 Stunden am Tag! Und nachts. Wer das
> auch nur leise bezweifelt, macht sich möglicherweise eines
> Gedankenverbrechens schuldig.
Ja, genau, das war gemeint, also ohne diesen Querstrich da.
Aber wie hast du das denn erraten? Ich hatte es ja übrigens sogar schon geschrieben, habe es dann aber schon vor dem Absenden (!) wieder gelöscht, weil ich mir überlegt habe, dass es doch wohl die wirksamste Maßnahme gegen jedwede Zensur und also ganz im Sinne unseres Grundgesetzes und unserer Regierung ist, wenn wir besser gar nichts erst schreiben, was ein anderer womöglich zensieren könnte. Heureka!