Im Sprachspiegel (1973) steht zwar, dass das syntaktische Verhältnis in Fällen herangezogen werden kann, die noch nicht fest geworden sind, und es heißt: «Außerdem spielt bei der Beurteilung auch der Anlaut des Grundwortes, d. h. des zweiten Teiles einer Zusammensetzung, eine Rolle. Wenn dieses mit einem S-Laut beginnt, dann soll auf das -s eher verzichtet werden, sogar bei den oben genannten Ableitungen (Achtungstellung). Da nun die Einkommensteuer eine Steuer auf das Einkommen (nicht: des Einkommens) ist und das zweite Wort mit einem S-Laut beginnt, empfiehlt sich ‹Einkommensteuer›, wobei ‹Einkommenssteuer[›] nicht einfach falsch ist.» Aber so funktioniert Zusammensetzung normalerweise nicht; selbst wenn beim Sprechen manches verschluckt wird, heißt es doch geschrieben zum Beispiel Rettungssanitäter. So wäre auch Abgeltungssteuer zu erwarten, das Bundesfinanzministerium gebraucht jedoch Abgeltungsteuer, obwohl hier Steuer auf die Abgeltung als Umschreibung noch nicht einmal passen würde. Das Fehlen eines Fugen-s im Wort Achtungstellung würde ich mit Achtung als Ausruf erklären.