Man kann also die Kommasetzung nicht einfach damit begründen, dass durch "um... zu" ein Adverbialsatz mit finalem Nebensinn eingeleitet wird? Es ist klar, dass "um... zu" wegen des Infinitivs ein besonderer Fall ist und sich z. B. der von Konjunktion "damit" unterscheidet. Aber zählt der Nebensatz hier nicht als final und somit die Kommasetzung als notwendig?