Hallo Anna,
> Das Folgende wird Ihnen in dem Buch vermittelt:
> - Durch die Lektüre erfahren Sie ...
Schau mal in "Komma, Punkt ..." unter Regel 23 - Kennzeichnung von Aufzählungen. Es ist zwar nicht explizit erwähnt, dass der Anfangsbuchstabe groß sein muss, aber in dem Beispiel weiter unten (Kennzeichnung mit a), b) statt Spiegelstrich) beginnen die Aufzählungen, die ebenfalls vollständige Sätze sind, mit Großbuchstaben.
LG Adele