> Hallo,
> ich habe eine kurze Kommafrage:
> "Die Betreuung und Bewirtschaftung der Geschäfte und
> Wohneinheiten am Standort Köln gehört ebenso zu seinen
> Aufgaben(,) wie die Verwaltung..."
> Darf hier ein Komma gesetzt werden?
> Vielen Dank!
Hallo,
wenn der Satz damit zu Ende ist, dann wird kein Komma gesetzt. Das muss nur dann eingefügt werden, wenn der zweite Satzteil ein Verb enthält: "... ebenso, wie die Verwaltung dazu gehört."
LG
Anna