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Re: nach "bzw." ein Komma?
Autor:Monika
Datum: Mi, 27.05.2009, 15:22
Antwort auf: Re: nach "bzw." ein Komma? (Bernd)

> Hallo Antonia!

> Meiner Ansicht nach kann man dieses Komma setzen. Es handelt
> sich nämlich um einen Hauptsatz. Es hängt also ganz entscheidend
> vom dem zweiten „er“ ab, denn ohne dieses würde der zweite Teil
> zum ersten Hauptsatz gehören.

> In Deinem Beispiel ist das Komma also freigestellt nach der
> Regel:

> „Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch [...]
> beziehungsweise [...] verbunden sind, kann man ein Komma setzen,
> um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.“ Er wusste
> x nicht und hat deshalb y getan bzw. [,] er hat erst gar
> nicht nachgefragt.

Muss das Komma nicht v o r dem "bzw." stehen??? Antwort wäre nett.

Gruß
Monika

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Antonia -- Mittwoch, 27.5.2009, 09:06
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Bernd -- Mittwoch, 27.5.2009, 11:26
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Monika -- Mittwoch, 27.5.2009, 15:22
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Bernd -- Mittwoch, 27.5.2009, 15:59
Re: nach "bzw." ein Komma?
Antonia -- Mittwoch, 27.5.2009, 17:32