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Re: Fallfrage
Autor:Crims
Datum: Sa, 27.06.2009, 16:33
Antwort auf: Fallfrage (Udolein)

> Hallo zusammen,

> Ich grüble grade über folgendem Satz:

> "Bei Holgers zweitem und längsten Aufenthalt..."

> zweitem und längsten oder längstem? Ersteres hört sich definitv
> besser an, aber was ist nun korrekt?
Hey,
wenn man es einmal aufteilt, ergibt sich:
"Bei Holgers zweitem Aufenthalt..."
"Bei Holgers längstem Aufenthalt..."
Folglich müsste es "Bei Holgers zweitem und längstem Aufenthalt..." heißen.

Gruß,
Crims

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Beiträge zu diesem Thema

Fallfrage
Udolein -- Freitag, 26.6.2009, 14:28
Re: Fallfrage
Crims -- Samstag, 27.6.2009, 16:33