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„Zuweniglieferung“?
Autor:Bernd
Datum: Di, 21.07.2009, 14:28

Hallo zusammen!

In der Rechtswissenschaft gibt es im Schuldrecht eine „Falschlieferung“, was ich noch logisch finde.
Aber es gibt auch eine „Zuweniglieferung“. Müsste das nicht eine „Zu-wenig-Lieferung“ sein?

Und was wäre die Regel dafür?

Danke und viele Grüße
Bernd

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Beiträge zu diesem Thema

„Zuweniglieferung“?
Bernd -- Dienstag, 21.7.2009, 14:28
Re: „Zuweniglieferung“?
rrbth -- Dienstag, 21.7.2009, 15:35