Hallo zusammen!
In der Rechtswissenschaft gibt es im Schuldrecht eine „Falschlieferung“, was ich noch logisch finde.
Aber es gibt auch eine „Zuweniglieferung“. Müsste das nicht eine „Zu-wenig-Lieferung“ sein?
Und was wäre die Regel dafür?
Danke und viele Grüße
Bernd