Hallo,
angenommen, es gibt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Punkt "Wichtige Hinweise" und ich möchte mich darauf beziehen, schreibe ich dann:
1. [...] in den "Wichtigen Hinweisen" kann man erfahren, [...]
2. [...] in den "Wichtige(n) Hinweise(n)" kann man erfahren, [...]
3. [...] in den "Wichtige Hinweise" kann man erfahren, [...]
Punkt 3 habe ich so schon einmal gesehen, scheidet für mich aber eigentlich aus, da es doch sehr falsch klingt ...
Was mein Ihr?