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Re: Komma pflicht oder nicht?
Autor:Klaus
Datum: So, 20.09.2009, 23:55
Antwort auf: Komma pflicht oder nicht? (Heike)

> ist hier das zweite Komma unbedingt nötig? Eine kurze Begründung wäre
> nett.

> "Sie trat als BEZEICHNUNG, mit Schwerpunkt in den Bereichen NAME und
> NAME(,) in die NAME GmbH ein"

Man kann das "mit Schwerpunkt in den Bereichen NAME und NAME" als Einschub ansehen, dann sind beide Kommas Pflicht. Üblicher und dem normalen Sprachrhythmus (wie ich ihn kenne) besser entsprechend ist aber, beide Kommas wegzulassen..

Klaus grüßt

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Beiträge zu diesem Thema

Komma pflicht oder nicht?
Heike -- Sonntag, 20.9.2009, 22:19
Re: Komma pflicht oder nicht?
Klaus -- Sonntag, 20.9.2009, 23:55