Antwort: zuzuhören.
Begründung: Grundform: zuhören
Infinitiv mit 'zu': zu'zu'hören -> zuzuhören
"zu zu hören" ergibt keinen Sinn, da die beiden "zu" semantisch nicht belegt sind und daher der Sinn entfällt.
"zu zuhören" ist eine Art "flascher Freund", sprich: Es ergibt sich theoretisch aus Kombinationen mit anderen Satzinhalten (z.B.: jmnd. zwingen, etwas zu tun). Dennoch bildet sich eine zusammengesetzte Form heraus.