Eine Frage in die Runde:
Gibt es eine Regel für den Gebrauch des Auslassungszeichens beim Imperativ Singular? Im Duden steht häufig ein "e" in Klammern, also z.B. "bleib(e)". Andererseits finde ich in Texten und in unserer Zeitung immer wieder in Überschriften ein Auslassungszeichen, wenn das "e" weggelassen wird. Gerade in Überschriften mit dicken Lettern sieht es aber eher störend aus.
Für fachkundige Antworten danke ich im Voraus.
Monika