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Re: Grossbuchstaben in Bezeichnungen
Autor:Rolf Landolt
Datum: Fr, 06.11.2009, 17:14
Antwort auf: Grossbuchstaben in Bezeichnungen (Max70)

> "Staatliche architektonische und bauliche Aufsicht" oder "Staatliche Architektonische und Bauliche Aufsicht".

Die frage ist, ob so etwas ein eigenname ist. Es ist möglich, aber ich wäre bei der eigennamendefinition zurückhaltend.

Für eigennamen gilt § 60 des amtlichen regelwerks, wonach alle wörter ausser artikel, präpositionen und konjunktionen gross geschrieben werden. Im vorreformduden war das R 75, im aktuellen K 88. Weil das ein bisschen viel grossschreibung ergibt (ich persönlich halte die regel für überflüssig), lässt das regelwerk einen ausweg offen; gemäss rechtschreibduden: «Nicht am Anfang des Namens stehende Adjektive werden gelegentlich auch kleingeschrieben.» Zum beispiel «Gesellschaft für deutsche Sprache»; die müssen es ja wissen.

Geschrieben gemäss http://www.kleinschreibung.ch
Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch

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Max70 -- Dienstag, 3.11.2009, 12:17
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Re: Grossbuchstaben in Bezeichnungen
Rolf Landolt -- Freitag, 6.11.2009, 17:14